Schon seit Anfang 2010 haben die Stadtwerke Troisdorf alle Tarife der Haushalts- und Kleingewerbekunden auf Naturstrom umgestellt – ganz ohne Aufpreis. Die nachhaltige Konsequenz: alle Bürger können sich zwischen verschiedenen Naturstrom-Tarifen entscheiden. Durch diese wegweisenden Maßnahmen wird sehr viel CO2 eingespart. Damit haben die Stadtwerke einen großen Schritt in Sachen Energiewende für Troisdorf und die Region bereits vollzogen. Seit Januar 2021 beziehen wir - dank Wasserkraft - unseren Naturstrom ausschließlich aus Europa.
Bei den Stadtwerken Troisdorf haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner – ganz egal, ob Sie uns anrufen, das Kundenzentrum in der Poststraße besuchen oder sich im Online-Kundenzentrum einloggen.
Kommen Sie vorbei! Wir sind von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr - 16:30 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr - 12:30 Uhr für Sie da. Unser Kundenzentrum der Stadtwerke Troisdorf finden Sie in der Poststr. 105 in 53840 Troisdorf.
Der telefonische Kundenservice ist von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr - 17:00 Uhr und Freitag von 7:30 Uhr - 15:30 Uhr unter unserer Servicenummer 02241 888 444 erreichbar. Sie wollen nicht anrufen? Kein Problem, tragen Sie Ihr Anliegen einfach über unser Kontaktformular an uns heran, wir melden uns!
Hier geht´s zum Kontaktformular
Nachteulen, Frühaufsteher und Papierkram-Hasser aufgepasst! Mit unserem Online-Kundenportal sind Abrechnungen, Zählerstände oder Ihre persönlichen Daten spielend einfach und egal zu welcher Zeit einzusehen und zu aktualisieren.
Wer mit Erdgas heizt und kocht, der entlastet die Umwelt und schont seinen Geldbeutel. Der Grund: Gas hat gute Verbrennungseigenschaften und bietet unter den fossilen Brennstoffen darüber hinaus die günstigste CO2-Bilanz.
Weitere Top-Vorteile: Nur wenig Platz und vergleichsweise geringe Investitionen sind für den Neukauf einer Gasheizung nötig. Interesse? Wir informieren Sie gerne, vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer ausgewiesenen Energieberater.
Schon seit Anfang 2010 haben die Stadtwerke Troisdorf alle Tarife der Haushalts- und Kleingewerbekunden auf Naturstrom umgestellt – ganz ohne Aufpreis. Die nachhaltige Konsequenz: alle Bürger können sich zwischen verschiedenen Naturstrom-Tarifen entscheiden. Durch diese wegweisenden Maßnahmen wird sehr viel CO2 eingespart. Damit haben die Stadtwerke einen großen Schritt in Sachen Energiewende für Troisdorf und die Region bereits vollzogen. Seit Januar 2021 beziehen wir - dank Wasserkraft - unseren Naturstrom ausschließlich aus Europa.
Berufseinsteiger oder Branchenprofi? Ob im Innendienst, Vertrieb, als Monteur oder Techniker. Bei uns ist garantiert der richtige Job dabei. Jetzt informieren!
Mehrfach als „Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe“ ausgezeichnet. Viele unserer Auszubildenden arbeiten auch heute noch im Unternehmen. Werde jetzt Teil einer Erfolgsstory!
Du bist auf der Suche nach einem Praktikum. Wir bieten die Möglichkeit, dir Wissen anzueignen und es in der Praxis anzuwenden sowie die Beteiligung an spannenden Projekten.
Wir glauben daran, dass Wissen wächst, wenn es geteilt wird - darauf freuen wir uns! Es ist unser Ziel, Sie nicht nur mit Energie zu versorgen, sondern auch mit Wissen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und weitere Informationen zu aktuellen Themen. Stöbern Sie durch unsere FAQs und lassen Sie Ihr Wissen wachsen. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
Anmeldung Strom & Gas Anpassung Umsatzsteuer Zählerstand melden Rechnungserklärung Lieferantenwechsel Energiepreisbremsen
So liest sich unsere Rechnung! Wir erklären Ihnen Punkt für Punkt, wie Sie unsere Rechnungen lesen.
Die Kundennummer erlaubt es unseren Mitarbeitern, Ihre Daten bei Rückfragen oder Zahlungen schnell und zuverlässig zu finden. Die Möglichkeit einer Verwechslung wird dadurch ausgeschlossen. Daher die Kundennummer bitte möglichst immer angeben.
Unter diesem Punkt finden Sie den Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr, eventuell einige Tage mehr oder weniger.
Ihre Rechnungsnummer finden Sie rechts oben unter dem Rechnungsdatum. Bitte geben Sie diese Nummer im Gespräch mit uns an, damit wir uns zweifelsfrei auf eine bestimmte Rechnung beziehen können.
Hier finden Sie die Summe aller Abschläge, die für das Verbrauchsjahr festgelegt wurden.
Dies sind die Summen für Ihre Energie- oder Wasserlieferungen im angegebenen Abrechnungszeitraum - inklusive Umsatzsteuer. Sie beinhalten:
Der Endbetrag stellt die Differenz der gezahlten Abschläge und des tatsächlichen Verbrauchs der jeweiligen Versorgungsart inklusive Umsatzsteuer dar.
Unter dem Punkt "bestehende Forderungen" beziehungsweise "bestehendes Guthaben", finden Sie die Summe Ihrer bestehenden Forderungen (offene Abschläge + Gebühren) bzw. Ihres bestehenden Guthabens (Bonuszahlungen). Sollten Sie im genannten Abrechnungszeitraum höhere Abschläge als gefordert überwiesen haben, oder haben Sie sich zum Beispiel Bonuspunkte von Ihrer TroCard zusätzlich auf Ihrem Konto gutschreiben lassen, ergibt sich ein Guthaben. Dieses wird vom Rechnungsbetrag abgezogen und ergibt dann den aktuell noch zu zahlenden Betrag.
Der Rechnungsbetrag stellt die Differenz aller gezahlten Abschläge und aller tatsächlichen Verbräuche summiert inklusive Umsatzsteuer dar. Steht vor dieser Zahl ein Minus, heißt dies, Sie haben mehr verbraucht als in Form Ihrer Abschläge gezahlt. Somit müssen Sie eine Nachzahlung tätigen. Ist Ihr Endbetrag positiv, so können Sie mit einer Rückzahlung der Stadtwerke rechnen.
Hier informieren wir Sie, ob Sie ein Guthaben erhalten oder eine Nachzahlung tätigen müssen. Außerdem weisen wir Ihnen den Betrag des Guthabens bzw. der Nachzahlung inkl. Umsatzsteuer aus. Steht vor dieser Zahl ein Minus, heißt dies, Sie haben mehr verbraucht als in Form Ihrer Abschläge gezahlt. Somit müssen Sie eine Nachzahlung tätigen. Ist Ihr Endbetrag positiv, so können Sie mit einer Rückzahlung der Stadtwerke rechnen.
Auf der Basis Ihres bisherigen Bedarfs berechnen wir, wie viel Energie/Trinkwasser/Abwasser Sie voraussichtlich im kommenden Jahr verbrauchen. Daraus ermitteln wir einen Abschlagsbetrag inkl. Umsatzsteuer, der an festgesetzten Terminen im Laufe der nächsten elf Monate fällig wird.
Dies sind die Summen Ihrer Abschläge sowie Ihre Kosten für die Energie- oder Wasserlieferung im angegebenen Abrechnungszeitraum - ohne Umsatzsteuer. Sie beinhalten:
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt zurzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.
In dieser Spalte werden pro Versorgungsart der Nettobetrag und die Umsatzsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.
Zu einem Termin, der ungefähr zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum liegt, wird der ausstehende Betrag fällig und verrechnet. Das heißt, dass wir Ihnen eine eventuelle Gutschrift zuweisen oder im Falle einer offenen Forderung den Betrag von Ihrem Konto einziehen. Damit Sie entsprechend planen können, nennen wir Ihnen das Buchungsdatum.
Hier splitten wir die neuen Abschläge erneut in die jeweiligen Versorgungsarten sowie in Netto- und Brutto-Beträge auf.
Hier finden Sie alle Termine, an denen im kommenden Abrechnungsjahr Ihre Abschlagszahlungen fällig sind.
In diesem Abschnitt finden Sie alle Angaben darüber, auf welcher Grundlage wir Ihren Verbrauch über den Abrechnungszeitraum ermittelt haben. Die entsprechenden Verbräuche werden für jede Versorgungsart einzeln aufgeführt.
Im Normalfall wird die Rechnung für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zu Beginn und zum Ende der 12 Monate und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (zum Beispiel durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig. Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren in gleicher Weise, wenn uns zum Termin der Jahresabrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen, in diesem Fall wird Ihr Zählerstand durch den Netzbetreiber geschätzt und an uns übermittelt. Natürlich können Sie Ihre Zähler auch ablesen und uns die Werte per Internet oder Postkarte mitteilen. Unter dem Punkt Ablesekennzeichen finden Sie, welche Form der Datenermittlung der Verbrauchswerte stattgefunden hat: durch Ablesung, Ihre Mitteilung oder eine Schätzung.
Hier finden Sie den Verbrauch der aktuellen Abrechnung sowie den Verbrauch der letzten Abrechnung gegenübergestellt.
Das Netzentgelt Strom beinhaltet die Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Kosten leiten wir an den jeweiligen Netzbetreiber weiter.
Auf der Grundlage der Verbrauchsermittlung legen wir Ihnen in diesem Teil offen, wie wir Ihren Rechnungsbetrag in Euro und Cent ermittelt haben. Die Angaben für die Betragsermittlung werden für jede Versorgungsart einzeln aufgeführt.
Unter Bezeichnung sind die Komponenten (Arbeitspreis, Grundpreis etc.) aufgelistet, aus denen sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt.
Mit dem Arbeitspreis bezahlen Sie die von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden. Hinter den Begriffen Grundpreis, Leistungspreis oder Verrechnungspreis stecken die Kosten für alle zur Versorgung nötigen Einrichtungen und Dienstleistungen. Zusätzlich finden Sie alle gesetzlichen Steuern und Abgaben (EEG, Konzessionsabgabe, KWKG, Stromsteuer, etc.) entsprechend aufgelistet. Werden die Preiskomponenten mehrmals aufgeführt, so steht dies im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Aufteilung des Abrechnungszeitraums aufgrund von Preisänderungen. Bei einem Vergleich der Daten innerhalb der jeweiligen Zeiträume ist dies leicht nachzuvollziehen.
Unter -Menge- sind die jeweiligen Verbrauchseinheiten im angegebenen Zeitraum aufgeführt. Unter -Tage- die Anzahl der Tage, für die der Grundpreis berechnet wird.
Einzelpreis: Hier finden Sie den Nettopreis der Rechnungskomponente. Zur Berechnung des Netto-Betrags vom Arbeitspreis wird der Preis mit der Menge an verbrauchten kWh multipliziert. Beim Grundpreis ist es etwas komplizierter: der Preis in Euro pro Jahr wird zur Betragsermittlung durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Rechnungstage multipliziert.
Hier wird für Sie Ihr Arbeits- bzw. Grundpreis für den jeweiligen Zeitraum in brutto ausgewiesen.
Analog zur Stromabrechnung werden hier alle relevanten Parameter der Gasabrechnung dargestellt.
Analog zur Stromabrechnung werden hier alle relevanten Parameter der Wasserabrechnung dargestellt.
Das ist eine ganz einfache Rechenformel:
Vorjahres-Verbrauch * Arbeitspreis + Grundpreis
Wenn Sie diese Summe durch elf teilen, erhalten Sie in etwa den angemessenen Wert für Ihre monatliche Abschlagszahlung. Dadurch, dass der Arbeitspreis teils um mehr als 100 % gestiegen ist, kommt es nun zu diesen Preisanstiegen. Bitte bedenken Sie, dass Abschläge rückwirkend gezahlt werden, sie also nicht in Vorleistung gehen.
Auch wenn Sie Ihren Abschlag bereits eigenständig erhöht haben, kann es sein, dass wir Ihren Abschlag nun erneut anpassen mussten. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Erhöhung noch nicht ausgereicht hat, um künftig die Kosten zu decken.
Dies ist leider nicht möglich. Um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden, haben wir Ihren Abschlag so berechnet, dass dieser die künftigen Kosten voraussichtlich decken wird. Wenn dann die Preisbremsen ab März greifen, werden Sie die finanziellen Entlastungen spüren. Wir werden Ihren Abschlag senken. Ihnen wird nichts entgehen und Sie müssen nichts weiter tun!
Wir erhalten vom Netzbetreiber Ihre Zählerstände beziehungsweise Prognosen. Diese dienen uns als Bemessungsgrundlage.
Der Entlastungsbetrag wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Durch Energieeinsparmaßnahmen können Sie Ihre Kosten mindern. Gerne informieren wir Sie über Einsparmöglichkeiten.
Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Strompreisbremsengesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (BGBl. I 2023 Nr. 202) die Verpflichtung des Energielieferanten aufgenommen, bei Abschluss eines Vertrages darauf hinzuweisen, dass ungeachtet der Preisbremsen ein Preisvergleich für den Letztverbraucher lohnend sein kann.
*Bitte beachten: Sie müssen nicht aktiv werden. Unsere Experten arbeiten mit Hochdruck daran, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Wir werden Sie regelmäßig hier auf unserer Website und über unsere Social Media Kanäle über den Stand der Umsetzung informieren.
Kundenberaterin
Wohnungswirtschaft
haaks@stadtwerke-troisdorf.de
02241 888 231
Kundenberater
Elektromobilität
schulzma@stadtwerke-troisdorf.de
02241 888 377
Kundenberater
Energiedienstleistungen
ritterd@stadtwerke-troisdorf.de
02241 888 193