Lass Wissen wachsen - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wir glauben daran, dass Wissen wächst, wenn es geteilt wird - darauf freuen wir uns! Es ist unser Ziel, Sie nicht nur mit Energie zu versorgen, sondern auch mit Wissen. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre Fragen und weitere Informationen zu aktuellen Themen.  Stöbern Sie durch unsere FAQs und lassen Sie Ihr Wissen wachsen. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!
 

Jetzt direkt mehr zu den folgenden Themen erfahren:

Anmeldung Strom & Gas Anpassung Umsatzsteuer Zählerstand melden Rechnungserklärung Lieferantenwechsel Energiepreisbremsen

Anmeldung der Strom- und Gasversorgung

Anpassung der Umsatzsteuer zum 1. April 2024

Zählerstand melden

Rechnungserklärung

So liest sich unsere Rechnung! Wir erklären Ihnen Punkt für Punkt, wie Sie unsere Rechnungen lesen.

Hier finden Sie die Erläuterungen

Die Kundennummer erlaubt es unseren Mitarbeitern, Ihre Daten bei Rückfragen oder Zahlungen schnell und zuverlässig zu finden. Die Möglichkeit einer Verwechslung wird dadurch ausgeschlossen. Daher die Kundennummer bitte möglichst immer angeben.

Unter diesem Punkt finden Sie den Zeitraum, für den wir Ihre Rechnung erstellt haben. In der Regel handelt es sich um ein Jahr, eventuell einige Tage mehr oder weniger.
Ihre Rechnungsnummer finden Sie rechts oben unter dem Rechnungsdatum. Bitte geben Sie diese Nummer im Gespräch mit uns an, damit wir uns zweifelsfrei auf eine bestimmte Rechnung beziehen können.

Hier finden Sie die Summe aller Abschläge, die für das Verbrauchsjahr festgelegt wurden.

Dies sind die Summen für Ihre Energie- oder Wasserlieferungen im angegebenen Abrechnungszeitraum - inklusive Umsatzsteuer. Sie beinhalten:

  • die Beträge für Ihre verbrauchten Einheiten,
  • die Grundkosten für Leistungsbereitstellung, Zähler und Abrechnung,
  • die Konzessionsabgabe an die Kommune,
  • die Strom- und Erdgassteuer sowie zusätzliche vom Gesetzgeber veranlasste Abgaben, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, etc. ergeben.
  • die Umsatzsteuer

Der Endbetrag stellt die Differenz der gezahlten Abschläge und des tatsächlichen Verbrauchs der jeweiligen Versorgungsart inklusive Umsatzsteuer dar.

Unter dem Punkt "bestehende Forderungen" beziehungsweise  "bestehendes Guthaben", finden Sie die Summe Ihrer bestehenden Forderungen (offene Abschläge + Gebühren) bzw. Ihres bestehenden Guthabens (Bonuszahlungen). Sollten Sie im genannten Abrechnungszeitraum höhere Abschläge als gefordert überwiesen haben, oder haben Sie sich zum Beispiel Bonuspunkte von Ihrer TroCard zusätzlich auf Ihrem Konto gutschreiben lassen, ergibt sich ein Guthaben. Dieses wird vom Rechnungsbetrag abgezogen und ergibt dann den aktuell noch zu zahlenden Betrag.

Der Rechnungsbetrag stellt die Differenz aller gezahlten Abschläge und aller tatsächlichen Verbräuche summiert inklusive Umsatzsteuer dar. Steht vor dieser Zahl ein Minus, heißt dies, Sie haben mehr verbraucht als in Form Ihrer Abschläge gezahlt. Somit müssen Sie eine Nachzahlung tätigen. Ist Ihr Endbetrag positiv, so können Sie mit einer Rückzahlung der Stadtwerke rechnen.

Hier informieren wir Sie, ob Sie ein Guthaben erhalten oder eine Nachzahlung tätigen müssen. Außerdem weisen wir Ihnen den Betrag des Guthabens bzw. der Nachzahlung inkl. Umsatzsteuer aus. Steht vor dieser Zahl ein Minus, heißt dies, Sie haben mehr verbraucht als in Form Ihrer Abschläge gezahlt. Somit müssen Sie eine Nachzahlung tätigen. Ist Ihr Endbetrag positiv, so können Sie mit einer Rückzahlung der Stadtwerke rechnen.

Auf der Basis Ihres bisherigen Bedarfs berechnen wir, wie viel Energie/Trinkwasser/Abwasser Sie voraussichtlich im kommenden Jahr verbrauchen. Daraus ermitteln wir einen Abschlagsbetrag inkl. Umsatzsteuer, der an festgesetzten Terminen im Laufe der nächsten elf Monate fällig wird.

Dies sind die Summen Ihrer Abschläge sowie Ihre Kosten für die Energie- oder Wasserlieferung im angegebenen Abrechnungszeitraum - ohne Umsatzsteuer. Sie beinhalten:

  • die Beträge für Ihre verbrauchten Einheiten,
  • die Grundkosten für Leistungsbereitstellung, Zähler und Abrechnung,
  • die Konzessionsabgabe an die Kommune,
  • die Strom- und Erdgassteuer sowie zusätzliche vom Gesetzgeber veranlasste Abgaben, die sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, etc. ergeben

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, die auf den Nettobetrag erhobene Umsatzsteuer getrennt aufzuführen. Sie beträgt zurzeit für Strom und Erdgas 19 Prozent. Trinkwasser wird als Lebensmittel mit 7 Prozent besteuert.

In dieser Spalte werden pro Versorgungsart der Nettobetrag und die Umsatzsteuer zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.

Zu einem Termin, der ungefähr zwei Wochen nach dem Rechnungsdatum liegt, wird der ausstehende Betrag fällig und verrechnet. Das heißt, dass wir Ihnen eine eventuelle Gutschrift zuweisen oder im Falle einer offenen Forderung den Betrag von Ihrem Konto einziehen. Damit Sie entsprechend planen können, nennen wir Ihnen das Buchungsdatum.

Hier splitten wir die neuen Abschläge erneut in die jeweiligen Versorgungsarten sowie in Netto- und Brutto-Beträge auf.

Hier finden Sie alle Termine, an denen im kommenden Abrechnungsjahr Ihre Abschlagszahlungen fällig sind.

In diesem Abschnitt finden Sie alle Angaben darüber, auf welcher Grundlage wir Ihren Verbrauch über den Abrechnungszeitraum ermittelt haben. Die entsprechenden Verbräuche werden für jede Versorgungsart einzeln aufgeführt.

Im Normalfall wird die Rechnung für einen Zeitraum von einem Jahr erstellt. Dafür benötigen wir den Zählerstand zu Beginn und zum Ende der 12 Monate und errechnen damit Ihren Verbrauch. Ändern sich jedoch innerhalb des Abrechnungsjahres die Preise (zum Beispiel durch eine Steuererhöhung), so wird eine Aufteilung Ihres Verbrauches auf die Zeit vor der Änderung (zum alten Steuersatz) und auf die Zeit danach (zum neuen Steuersatz) nötig. Dafür brauchen wir zum Änderungstag aktuelle Zählerstände. Um diese zu erhalten, wird der auf einen Zeitraum entfallende Verbrauch auf Basis Ihrer Verbrauchswerte geschätzt. Wir verfahren in gleicher Weise, wenn uns zum Termin der Jahresabrechnung keine abgelesenen oder von Ihnen übermittelten Zählerstände vorliegen, in diesem Fall wird Ihr Zählerstand durch den Netzbetreiber geschätzt und an uns übermittelt. Natürlich können Sie Ihre Zähler auch ablesen und uns die Werte per Internet oder Postkarte mitteilen. Unter dem Punkt Ablesekennzeichen finden Sie, welche Form der Datenermittlung der Verbrauchswerte stattgefunden hat: durch Ablesung, Ihre Mitteilung oder eine Schätzung.

Hier finden Sie den Verbrauch der aktuellen Abrechnung sowie den Verbrauch der letzten Abrechnung gegenübergestellt.

Das Netzentgelt Strom beinhaltet die Kosten für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes. Diese Kosten leiten wir an den jeweiligen Netzbetreiber weiter.

Auf der Grundlage der Verbrauchsermittlung legen wir Ihnen in diesem Teil offen, wie wir Ihren Rechnungsbetrag in Euro und Cent ermittelt haben. Die Angaben für die Betragsermittlung werden für jede Versorgungsart einzeln aufgeführt.

Unter Bezeichnung sind die Komponenten (Arbeitspreis, Grundpreis etc.) aufgelistet, aus denen sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt.

Mit dem Arbeitspreis bezahlen Sie die von Ihnen verbrauchten Kilowattstunden. Hinter den Begriffen Grundpreis, Leistungspreis oder Verrechnungspreis stecken die Kosten für alle zur Versorgung nötigen Einrichtungen und Dienstleistungen. Zusätzlich finden Sie alle gesetzlichen Steuern und Abgaben (EEG, Konzessionsabgabe, KWKG, Stromsteuer, etc.) entsprechend aufgelistet. Werden die Preiskomponenten mehrmals aufgeführt, so steht dies im Zusammenhang mit der oben beschriebenen Aufteilung des Abrechnungszeitraums aufgrund von Preisänderungen. Bei einem Vergleich der Daten innerhalb der jeweiligen Zeiträume ist dies leicht nachzuvollziehen.

Unter -Menge- sind die jeweiligen Verbrauchseinheiten im angegebenen Zeitraum aufgeführt. Unter -Tage- die Anzahl der Tage, für die der Grundpreis berechnet wird.

Einzelpreis: Hier finden Sie den Nettopreis der Rechnungskomponente. Zur Berechnung des Netto-Betrags vom Arbeitspreis wird der Preis mit der Menge an verbrauchten kWh multipliziert. Beim Grundpreis ist es etwas komplizierter: der Preis in Euro pro Jahr wird zur Betragsermittlung durch 365 Tage geteilt und mit der Anzahl der Rechnungstage multipliziert.

Hier wird für Sie Ihr Arbeits- bzw. Grundpreis für den jeweiligen Zeitraum in brutto ausgewiesen.

Analog zur Stromabrechnung werden hier alle relevanten Parameter der Gasabrechnung dargestellt.

Analog zur Stromabrechnung werden hier alle relevanten Parameter der Wasserabrechnung dargestellt.

Die wichtigsten Fragen zum Lieferantenwechsel

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Lieferantenwechsel

Eine Kündigung wird an den Altlieferanten versendet. Darüber hinaus wird an den Netzbetreiber eine Anmeldung verschickt. Dieser Prozess erfolgt durch die Stadtwerke Troisdorf.

Der Wechsel kann zwischen 4 bis 6 Wochen dauern.

Das kann an verschiedenene Gründen liegen:

  • Unstimmigkeiten in den Kundendaten (falsche Zählernummer, Vertragspartner oder Versorger etc.)
  • Bearbeitungsfristen der Marktpartner (Lieferant Alt und Netzbetreiber)
  • Stillstand Marktkommunikation
  • hohes Aufkommen in dem Bereich der Marktkommunikation

Die Stadtwerke Troisdorf übernehmen den Lieferantenwechsel im Namen der Kunden. Das beudetet, wir starten eine Kündigung beim Alt-Versorger sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber vor Ort.

Im Falle eines Sonderkündigungsrechtes, muss die Kündigung immer durch den Kunden direkt beim "alten" Lieferanten erfolgen, da diese nur durch den Kunden selbst ausgesprochen werden kann.

Im Falle einer Sonderkündigung, muss diese immer durch den Kunden direkt beim "alten" Lieferanten erfolgen, da diese nur durch den Kunden selbst ausgesprochen werden kann.

Werden Kündigungsfristen beim Alt-Lieferanten nicht eingehalten, verlängert sich die Vertragslaufzeit. Dementsprechend verschiebt sich der Belieferungszeitpunkt der Stadtwerke Troisdorf.

Der Vormieter muss sich beim Alt-Lieferanten abmelden. Das Anmeldedatum bei den Stadtwerken Troisdorf muss lückenlos angegeben werden, andernfalls besteht die Gefahr der Grundversorgung.

Beispiel: Abmeldedatum Vormieter 14.05.2024 - Anmeldedatum Nachmieter 15.05.2024

Dieser kann durch den Kunden selbst sowohl beim alten, als auch beim neuen Lieferanten gemeldet werden. 

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu den Energiepreisbremsen

Das ist eine ganz einfache Rechenformel:

Vorjahres-Verbrauch * Arbeitspreis + Grundpreis

Wenn Sie diese Summe durch elf teilen, erhalten Sie in etwa den angemessenen Wert für Ihre monatliche Abschlagszahlung. Dadurch, dass der Arbeitspreis teils um mehr als 100 % gestiegen ist, kommt es nun zu diesen Preisanstiegen. Bitte bedenken Sie, dass Abschläge rückwirkend gezahlt werden, sie also nicht in Vorleistung gehen.

Auch wenn Sie Ihren Abschlag bereits eigenständig erhöht haben, kann es sein, dass wir Ihren Abschlag nun erneut anpassen mussten. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Erhöhung noch nicht ausgereicht hat, um künftig die Kosten zu decken. 

Dies ist leider nicht möglich. Um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden, haben wir Ihren Abschlag so berechnet, dass dieser die künftigen Kosten voraussichtlich decken wird. Wenn dann die Preisbremsen ab März greifen, werden Sie die finanziellen Entlastungen spüren. Wir werden Ihren Abschlag senken. Ihnen wird nichts entgehen und Sie müssen nichts weiter tun!

Wir erhalten vom Netzbetreiber Ihre Zählerstände beziehungsweise Prognosen. Diese dienen uns als Bemessungsgrundlage. 

Der Entlastungsbetrag wird aus Mitteln des Bundes finanziert. 

Durch Energieeinsparmaßnahmen können Sie Ihre Kosten mindern. Gerne informieren wir Sie über Einsparmöglichkeiten.

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Strompreisbremsengesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (BGBl. I 2023 Nr. 202) die Verpflichtung des Energielieferanten aufgenommen, bei Abschluss eines Vertrages darauf hinzuweisen, dass ungeachtet der Preisbremsen ein Preisvergleich für den Letztverbraucher lohnend sein kann. 

*Bitte beachten: Sie müssen nicht aktiv werden. Unsere Experten arbeiten mit Hochdruck daran, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Wir werden Sie regelmäßig hier auf unserer Website und über unsere Social Media Kanäle über den Stand der Umsetzung informieren.