THG-Quote: Jährliche Prämie für Ihre Elektrofahrzeuge
Mindestens 100 € Prämie sichern
E-Autofahrer aufgepasst: Als Kunde der Stadtwerke Troisdorf zahlt sich Ihr E-Auto jetzt doppelt aus! Seit 2022 können Besitzer eines reinen Elektroautos sich jährlich eine Prämie sichern. Egal ob Sie dieses privat oder gewerblich nutzen. Mit unserem ÖkoStromtarif und Ihrem Elektroauto tragen Sie mit den eingesparten CO2-Emissionen jetzt schon aktiv dazu bei, die Höhe der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren – dies wird vom Gesetzgeber mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote belohnt. Was die THG-Quote genau ist, erklären wir Ihnen hier.
+++ Hinweis: Aufgrund der starken Nachfrage ist unser THG-Quoten Kontingent für 2024 bereits erschöpft +++
Auszahlungsbeträge für das Jahr 2024
100 € für PKW (M1)
155 € für leichte Nutzfahrzeuge/LNF (N1)
1.100 € für schwere Nutzfahrzeuge (N2)
1.750 € für schwere Nutzfahrzeuge (N3)
3.900 € für Busse (M3)
Entdecken Sie die Vorteile der THG-Quote für Ihr Elektrofahrzeug
Attraktive Prämien ab 100 € pro Jahr
Unkomplizierte Abwicklung in wenigen Schritten
Für nachhaltiges Handeln und CO2 -Einsparung belohnt werden
Kann jährlich neu beantragt werden
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne in Deutschland, ihren CO2-Ausstoß zu kompensieren. Als Fahrer eines emissionsfreien Elektrofahrzeugs vermeiden Sie automatisch Kohlenstoffdioxid. Diese CO2-Einsparung können Sie an einen Mineralölkonzern weitergeben. Sie erhalten dafür eine Prämie.
Um Ihr eingespartes Treibhausgas zu verkaufen, brauchen Sie sich nicht selbst an einen Mineralölkonzern zu wenden. Der Gesetzgeber erlaubt es, einen Dienstleister mit der Abwicklung zu beauftragen. Diesen Service übernehmen wir gerne für Sie. Wir brauchen dazu nur Ihre Zustimmung und eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins.
Im folgenden Video haben wir das Wichtigste noch einmal für Sie zusammengefasst:
E-Ladestation fürs eigene Zuhause
Sie besitzen noch keine Heimladestation für Ihr Zuhause? Möchten Ihr E-Auto zukünftig jedoch schnell und komfortabel auf dem eigenen Stellplatz laden?
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Fördervoraussetzungen für THG-Prämie
Förderung an aktiven Strom- oder Erdgasvertrag des Antragstellers bei den Stadtwerken Troisdorf gebunden
Antragssteller ist gleichzeitig Fahrzeughalter
Beantragung nur für rein elektrische E-Autos, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen
Jährlich Beantragung zur Förderung der THG-Quote nötig
Die häufigsten Fragen zur THG-Quote
Als Besitzer eines E-Fahrzeugs dürfen Sie die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an ein Unternehmen verkaufen, das der THG-Quote unterliegt.
Ihre Prämie wird auf die von Ihnen hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt.
Die THG-Quotenmenge von Einzelpersonen ist zu gering, um sie an einen Mineralölkonzern zu verkaufen. Außerdem erfordert die Abwicklung auch die Abstimmung mit mehreren Behörden. Daher bündeln wir mit Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters die Quoten unserer Kunden und erzielen so für Sie eine attraktive Prämie.
Ja. Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter (Person oder Unternehmen) identisch sind. Bitte geben Sie bei der Registrierung für die THG-Quote an, dass Ihre Fahrzeuge gewerblich genutzt werden. Wir zahlen dann zusätzlich die Umsatzsteuer auf den Bonus aus.
Ihre Daten und Dokumente werden bei uns nach höchsten Sicherheitsstandards DSVGO-konform verarbeitet und gespeichert. Wir verwenden sie ausschließlich für die Prozesse, die zur Durchführung der THG-Quote notwendig sind. Ihre Daten und Dokumente werden wie vorgeschrieben für 3 Jahre gespeichert. Wir nutzen für die Speicherung den Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG. Damit ist eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzinformationen (DSI).
Dennis Ritter
Kundenberater
Energiedienstleistungen
ritterd@stadtwerke-troisdorf.de
02241 888 193