Wohin mit Elektroschrott?
28. Januar 2022, Lifestyle , Nachhaltigkeit
Haushaltsgeräte, Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik – wir nutzen im Alltag regelmäßig viele verschiedene Elektrogeräte. Und legen damit automatisch den Grundstein für den Elektroschrott von morgen. Doch wohin mit Altgeräten, für die wir keine Verwendung mehr haben?
Wenn es um die richtige Entsorgung von Verpackungsmüll, Altpapier oder Biomüll geht, weiß bereits jedes Kind, was zu tun ist. Komplizierter wird es, sobald Elektronik ins Spiel kommt. Wie entsorgt man eigentlich eine kaputte Kaffeemaschine? Oder ein altes Smartphone?
Allein in Deutschland produziert jeder Einwohner nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt über 10 Kilo Elektroschrott. In der gesamte EU waren es 2018 rund 4 Millionen Tonnen.
Elektroaltgeräte nicht im Hausmüll entsorgen
Elektroaltgeräte dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden. Einerseits, weil sie Metalle wie Eisen, Stahl, Kupfer, Messing und Aluminium sowie andere werthaltige Stoffe enthalten, die recycelt werden können. Zum anderen können Elektrogeräte auch Schadstoffe freisetzen, die Mensch und Natur gefährden, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden.
Der Gesetzgeber macht es Verbrauchern innerhalb der EU leicht, ihre Elektroaltgeräte zu entsorgen. Die Rahmenbedingungen sind in der sogenannten Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (WEEE-Richtlinie) festgelegt. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG) umgesetzt. Dieses wurde Anfang 2022 novelliert, ist seitdem noch verbraucherfreundlicher und soll im Laufe des Jahres in Kraft treten.
Kostenlose Rückgabe an kommunalen Sammelstellen
Ausrangierte Elektro- und Elektronikaltgeräte können an kommunalen Sammelstellen kostenlos zurückgegeben werden, also bei Schadstoffmobilen und auf den örtlichen Wertstoffhöfen. Viele kommunale Entsorger holen Elektrogroßgeräte übrigens auf Wunsch auch kostenlos zu Hause ab.
Das gilt in Geschäften
Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleinere Elektroaltgeräte mit maximal 25 cm Kantenlänge (Handys, Toaster, Fernbedienungen etc.) grundsätzlich kostenfrei zurücknehmen.
Das soll bald auch für Supermärkte und Discounter gelten, die auf einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern dauerhaft oder regelmäßig Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
Die Rücknahmepflicht für Kleingeräte besteht übrigens unabhängig davon, wo das Altgerät gekauft wurde. Das heißt, ein Kaufbeleg muss nicht vorgelegt werden. Auch muss man für eine Rücknahme kein neues Gerät kaufen – das nennt sich „null-zu-eins“-Prinzip.
Bei Elektroaltgeräten über 25 cm (z. B. Fernseher, Kühlschrank, Drucker) muss der Händler dieses immer dann kostenlos zurücknehmen, wenn ein Gerät der gleichen Geräteart gekauft wird. Dieses Prinzip heißt „eins-zu-eins“.
Rücknahmepflicht im Versand- und Onlinehandel
Auch der Versand- und Onlinehandel ist zu einer Rücknahme verpflichtet, wenn die gesamte Lager- und Versandfläche des Händlers mindestens 400 Quadratmetern beträgt. Mehr über die Abwicklung findet man auf den Webseiten der jeweiligen Online-Händler.
Für sogenannte „Wärmeüberträger“ (z. B. Kühl- und Gefrierschränke oder Wäschetrockner), „Bildschirmgeräte“ (mit einer Oberfläche von über 100 Quadratzentimetern (z. B. Fernseher, Monitor, Laptop, Tablet) und Geräte über 50 Zentimeter („Großgeräte“) muss der jeweilige Versandhändler eine kostenlose Abholung beim Kunden zu Hause anbieten.
Wie man alte Elektrogeräte richtig zurückgibt und wie gut die Rückgabe im Handel klappt, dazu hat die Stiftung Warentest hier und hier nützliche Infos zusammengestellt.
Mehr über die Entsorgung von Elektroschrott inklusive nützlicher Links gibt es auch auf den Seiten des Umweltbundesamtes und der Deutschen Umwelthilfe.
Weniger ist mehr!
Das Beste ist und bleibt aber immer noch, möglichst wenig Elektroschrott zu produzieren. Was wir alle tun können, um auch bei Elektro- und Elektronikgeräten nachhaltig zu handeln? Ganz einfach:
1. Bewusst kaufen: Es muss nicht ständig ein neues Gerät sein.
2. Gerät pflegen: Ein Gerät, das gut behandelt und regelmäßig gewartet wird, hält länger.
3. Gebraucht kaufen: Vermeidet Müll und spart Geld.
4. Gerät reparieren: Wegwerfen und neu kaufen liegt im Trend. Doch nachhaltiger und wesentlich billiger ist es, das Gerät zur Reparatur zu geben.
5. Geräte-Sharing: Warum nicht Waffeleisen oder Raclette-Grill, Rasenmäher, Heckenschere & Co. mit netten Nachbarn zusammen anschaffen?