Energiepreisbremsen: Stadtwerke geben Entlastungen weiter – Kunden müssen nichts tun
03. März 2023, SWT-News
Nachdem die Bundesregierung die Energiepreisbremsen bereits letztes Jahr beschlossen hatte, treten diese nun in Kraft. Seit dem 1. März werden all jene Bürger finanziell entlastet, deren Tarife beziehungsweise Kosten über den durch die Preisbremsen gedeckelten Kosten liegen – auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Vorerst bis Ende des Jahres deckelt der Staat für Haushaltskunden 80 Prozent ihrer Energiekosten. Als Bemessungsgrundlage werden hierbei die Daten des Vorjahresverbrauchs herangezogen. Das heißt, dass Bürger für die staatlich subventionierte Menge maximal 12 ct/Kilowattstunde (kWh) Gas, 9,5 ct/kWh Wärme sowie 40 ct/kWh Strom bezahlen werden. Auch wenn die Preisbremsen zunächst bis Ende dieses Jahres greifen werden, ist eine Verlängerung um weitere vier Monate möglich.
Stadtwerke-Kunden profitieren automatisch
In jedem einzelnen Fall muss individuell berechnet werden, wie hoch die Entlastungen ausfallen. Aktuell arbeiten die Stadtwerke gemeinsam mit ihrem IT-Dienstleister unter Hochdruck daran, dass die Systeme alles fristgerecht und vollständig erfassen, was eine immense Herausforderung darstellt, die es so bisher noch nicht gegeben hat. In den nächsten Tagen bekommen alle Stadtwerke-Kunden ein Schreiben zugestellt, in welchem detailliert aufgeschlüsselt ist, wie hoch die einzelnen Einsparungen für Strom, Gas und Wärme sind und ab welcher Menge der Preis des vertraglich vereinbarten Tarifs zum Tragen kommt.
„Wir setzen alles daran, dieses äußerst komplexe Thema mit den für Laien mitunter schwer nachvollziehbaren Berechnungsmodellen so übersichtlich und transparent wie möglich aufzuschlüsseln, damit unsere Kundinnen und Kunden nachvollziehen können, was die Preisbremsen in ihrem konkreten Fall bedeuten“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführerin Andrea Vogt. „Das Wichtigste aber ist: Sie müssen nichts weiter tun und profitieren ganz automatisch von den Entlastungen!“, bringt Vogt es auf den Punkt.
Stadtwerke reduzieren die Abschläge
Die Energiepreisbremsen haben auch einen direkten Einfluss auf die Abschläge der Kunden, die seit dem 1. März von den Stadtwerken heruntergesetzt werden. Dabei wird der jeweilige Entlastungbetrag anteilig auf diese verteilt. Was das im Einzelfall bedeutet, erfahren Kunden ebenfalls in ihren persönlichen Schreiben. Diese geben auch Auskunft darüber, wie hoch die Gutschrift ausfällt, die für die Monate Januar und Februar 2023 ermittelt wird. Die rückwirkende Entlastung ist dann bereits in der Abschlagzahlung für März berücksichtigt, die entsprechend vergleichsweise gering ausfallen wird.
Sparen ist und bleibt das Gebot der Stunde
Auch wenn die Energiepreisbremsen eine vorübergehende Entlastung mit sich bringen, ist davon auszugehen, dass die Energiepreise künftig im Vergleich zu früheren Jahren vergleichsweise hoch bleiben werden. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Vogt empfiehlt: „Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie letztlich auch von den Preisbremsen.“ Zahlreiche praxiserprobte Tipps zum Energiesparen haben die Stadtwerke Troisdorf auf ihrer Website unter www.stadtwerke-troisdorf.de/energiespartipps zusammengestellt.