0 Euro Gas-Abschlag für den Dezember
30. November 2022, SWT-News
Privathaushalte und kleinere Unternehmen erhalten ihre Abschlagzahlungen für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 erstattet. So sieht es das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) vor, mit dem der Staat finanzielle Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden abfängt. Alle Kunden, die den Stadtwerken Troisdorf zur Gasversorgung eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen nicht aktiv werden. Wer einen anderen Zahlungsweg vereinbart hat, für den haben die Stadtwerke Informationen bereitgestellt auf: www.stadtwerke-troisdorf.de/soforthilfe
Die einmalige Abfederung der hohen Preise beim Gas erhalten Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) – mit vereinzelten Ausnahmen auch Unternehmen über 1,5 GWh –, die das Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen. Wer noch von der Soforthilfe profitiert, informieren die Stadtwerke ebenfalls auf www.stadtwerke-troisdorf.de/soforthilfe.
Unkompliziert Gas-Soforthilfe erhalten
„Kunden, die uns für die Zahlung Ihrer Wärme-Kosten eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nicht aktiv werden“, beruhigt Sven Köhr, Abteilungsleiter des Stadtwerke-Kundenservice. „Ihre Soforthilfe für Gas und Fernwärme erhalten Sie von uns automatisch, indem wir die Abschlagzahlung für den Energiebezug des Dezembers, Ende Dezember 2022 nicht abbuchen werden.“ Wenn der Kunde allerdings einen Dauerauftrag eingerichtet habe, müsse er selbst tätig werden und diesen für Dezember ändern, beziehungsweise aussetzen. Andernfalls wird der zu viel überwiesene Betrag mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.
Zahlungshöhe berechnet sich durch Jahresverbrauch
Den Gas-Abschlag noch schnell zu erhöhen, um noch mehr vom Soforthilfe-Paket zu profitieren, macht übrigens keinen Sinn. „Die Entlastung wird dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge auf Grundlage von einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs errechnet. Dieser Wert wird mit dem Dezemberpreis je kWh multipliziert und um ein Zwölftel des Grundpreises ergänzt“, erklärt Köhr. „Da die Soforthilfe so nicht vom aktuellen Verbrauch abhängig ist, soll es weiterhin einen Anreiz zum Sparen geben.“
Die Soforthilfe stellt die erste Stufe des Abschlusspapiers der Expertenkommission Gas und Wärme dar. Nicht vom EWSG umfasst ist allerdings die zweite Stufe, mithin die Regelungen zum Preisdeckel für Gas und Wärme. Die Gesetzestexte hierzu stehen noch aus. Mehr Informationen zur aktuellen Situation auf den Energiemärkten und zu den geplanten Entlastungen finden Sie auf: www.stadtwerke-troisdorf.de/soforthilfe