Im Folgenden haben wir Ihnen alle relevanten Informationen in Zusammenhang mit den Korrekturen der Energiepreisbremsen zusammengestellt.
Basis der Preisbremseentlastung ist die sogenannte Basis(verbrauchs)menge, die uns vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt wurde. Stichtag hierfür ist der 01.09.2022 für Gas und der 01.01.2023 für Strom. Entlastet werden 80% dieser Basismenge, sofern die abgerechneten Arbeitspreise - auch Basispreise genannt - über dem sog. Referenzpreis (12 Ct/kWh für Gas und 40 Ct./kWh/Strom) liegen.
Unser System hat einen zu höheren Basispreis zugrunde gelegt. Somit haben Sie als Kunde eine zu hohe staatliche Entlastung erhalten, die wir nun zurückfordern und an den Staat zurückzahlen müssen.
Sie finden Ihren abgerechneten Brutto-Arbeitspreis summiert in Ihrer Ursprungsrechnung auf der Seite der Einzelkostenaufstellung. Dieser Arbeitspreis ist grau unterlegt.
Sie finden Ihre Preisbremseabrechnung in der Regel auf Seite 3 der Ursprungsabrechnung für 2023. Dort erkennen Sie den abweichend zugrunde gelegten Basispreis, der vom tatsächlichen Arbeitspreis auf der Seite der Einzelkostenaufstellung abweicht.
Auf Seite 1 und 3 der Korrektur finden Sie Ihren Nachzahlungsbetrag:
Ja, gern bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Nutzen Sie hierfür bitte unser digitales Antragsformular oder das Antragsformular als PDF.
Die Gaspreisbremse wurde zum 1. März 2023 eingeführt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie endete am 31.12.2023.
So wie die Gaspreisbremse wurde auch die Strompreisbremse ab dem 1. März 2023 umgesetzt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie endete am 31.12.2023.
Die Wärmepreisbremse wurde zum 1. März 2023 eingeführt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie endete am 31.12.2023.
Der Entlastungsbetrag wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Gerne werden wir Ihre Rückfragen beantworten. Wenden Sie sich bitte per Mail an energiepb(at)stadtwerke-troisdorf.de.